VR-VorsorgeStatus

Rürup-Rente

Das Alterseinkünftegesetz hat wesentliche Rahmenbedingungen für die Altersvorsorge neu geregelt. Es erfolgt eine nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rentenleistungen im Alter. Deshalb können im Gegenzug die Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.


Mit dem ab 2005 geltendem Alterseinkünftegesetz wird die steuerliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Einkünfte im Alter neu geregelt. Kern der Neuregelungen ist der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente steigt für alle bisherigen Rentner auf 50 Prozent. Für die neu hinzu kommenden Rentnerjahrgänge steigt der zu versteuernde Teil der Rente bis 2040 auf 100 Prozent an. Das bedeutet für viele, vor allem künftige Rentner sinkendes Nettoeinkommen.