VR-VorsorgeStatus

Riester-Rente

Wichtigstes Ziel des Altersvermögensgesetzes ist sowohl eine möglichst langfristige Sicherung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rente als auch ein stabiles Rentenniveau. Kernstück ist dabei die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge durch Zulagen und Sonderausgabenabzug, die so genannte Riesterrente.


Im Sinne des Altersvermögensgesetzes werden alle Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung gefördert, im Einzelnen:

  • Arbeitnehmer in privaten Unternehmen - unabhängig vom Einkommen
  • Kindererziehende während der Kindererziehungszeiten
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld und -hilfe, Krankengeld, etc.)
  • Wehrpflichtige, Zivildienstleistende
  • Bezieher von Ruhestandsgeldern
  • pflichtversicherte Landwirte sowie bestimmte Gruppen von Selbständigen

Beamte, Richter und Soldaten gehören ebenfalls - als Ausgleich für die Absenkung des Versorgungsniveaus in den nächsten Jahren - zum begünstigten Personenkreis. Ebenso die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Da jedoch einige Tarifbereiche ausgeschlossen sind, ist grundsätzlich die Nachfrage beim Arbeitgeber sinnvoll.