Die Abgeltungsteuer kommt.

Wir müssen miteinander reden.

Kirchensteuer

Wenn Sie uns mitteilen, dass Sie Mitglied einer Religionsgemeinschaft sind, führen wir seit 2009 die Kirchensteuer auf Kapitaleinkünfte zusammen mit der Kapitalertragssteuer -KapSt- (Abgeltungsteuer) und dem Solidaritätszuschlag –SolZ- direkt an das Finanzamt ab.
Den Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer drucken Sie bitte aus und schicken ihn ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück.

Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer

Wenn Sie nichts unternehmen setzt das Finanzamt Ihre zu zahlende Kirchensteuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung fest. Sie sind dann aber verpflichtet alle einzelnen Kapitalerträge in der Steuererklärung aufzulisten.

Ab dem Jahr 2011 ist geplant, dass wir vom Bundeszentralamt für Steuern automatisch übermittelt bekommen, ob wir für Sie Kirchensteuer abführen müssen oder nicht.