
Die Abgeltungsteuer kommt.
Wir müssen miteinander reden.
Keine Abgeltungsteuer
Folgende Anlageformen unterliegen u. a. nicht der Abgeltungsteuer, es gelten die bisherigen Regelungen unverändert weiter:
- Immobilien: Verkaufsgewinne sind steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens 10 Jahre vergangen sind. Mieten und Pachterlöse unterliegen dem persönlichen Steuersatz.
- Mobilien (Kunstgegenstände, Edelmetalle etc.): Verkaufsgewinne sind steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens ein Jahr vergangen ist.
- Private Rentenversicherungen: Nur der (relativ niedrige) Ertragsanteil ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
- ‚Riester'- und ‚Rürup-Renten': Die gesamte Rente ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.