
Überblick
Seit dem 01.01.2009 werden alle Erträge und Gewinne aus privaten Kapitalanlagen einheitlich mit 25 % Kapitalertragssteuer –KapSt- (Abgeltungsteuer) besteuert. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag –SolZ- (5,5 %) und ggf. Kirchensteuer (überwiegend 9%), jeweils von der gezahlten KapSt (Abgeltungsteuer) berechnet. Damit sind künftig sämtliche Steuerverpflichtungen aus Kapitaleinkünften abgegolten. Die Freibeträge für Kapitalerträge von 801 € bei Ledigen/1602 € bei Verheirateten bleiben unverändert bestehen.
Beispiele seit 2009: ( ohne Sparerpauschbetrag/ Freistellungsauftrag und Kirchensteuer)
| Erträge: | |
| Ertrag (Zinsen, Dividenden) | 100,00 € |
| 25 % KapSt (Abgeltungsteuer) | 25,00 € |
| 5,5 % SolZ von 25 € | 1,38 € |
| Ertrag nach Steuern | 73,62 € |
| Gewinne: | |
| Kauf einer Aktie incl. Nebenkosten |
10000,00 € |
| Verkauf dieser Aktie incl. Verkaufskosten |
11000,00 € |
| Verkaufsgewinn |
1000,00 € |
| 25 % KapSt (Abgeltungsteuer) |
250,00 € |
| 5,5 % SolZ von 250 € |
13,75 € |
| Ertrag nach Steuern |
736,25 € |
Freistellungsauftrag
Keine Abgeltungsteuer
Käufe bis 2009
Gewinne/Verluste seit 2009
Geringes Einkommen
Kirchensteuer
Unser Rat