Die Abgeltungsteuer kommt.

Wir müssen miteinander reden.

Seit dem 01.01.2009 werden alle Erträge und Gewinne aus privaten Kapitalanlagen einheitlich mit 25 % Kapitalertragssteuer (Abgeltungsteuer) besteuert. Was bedeutet das für Ihre Geldanlagen, und welche Möglichkeiten bieten sich Ihnen, Vorteile dieser Steuer für sich zu nutzen?

Überblick
Seit dem 01.01.2009 werden alle Erträge und Gewinne aus privaten Kapitalanlagen einheitlich mit 25 % Kapitalertragssteuer –KapSt- (Abgeltungsteuer) besteuert. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag –SolZ- (5,5 %) und ggf. Kirchensteuer (überwiegend 9%), jeweils von der gezahlten KapSt (Abgeltungsteuer) berechnet. Damit sind künftig sämtliche Steuerverpflichtungen aus Kapitaleinkünften abgegolten. Die Freibeträge für Kapitalerträge von 801 € bei Ledigen/1602 € bei Verheirateten bleiben unverändert bestehen.

Beispiele seit 2009: ( ohne Sparerpauschbetrag/ Freistellungsauftrag und Kirchensteuer)

Erträge:  
Ertrag (Zinsen, Dividenden)
100,00 €
25 % KapSt (Abgeltungsteuer)
25,00 €
5,5 % SolZ von 25 €
1,38 €
 
Ertrag nach Steuern
73,62 €

Gewinne:  
Kauf einer Aktie incl. Nebenkosten
10000,00 €
Verkauf dieser Aktie incl. Verkaufskosten
11000,00 €
 
Verkaufsgewinn
1000,00 €
25 % KapSt (Abgeltungsteuer)
250,00 €
5,5 % SolZ von 250 €
13,75 €
 
Ertrag nach Steuern
736,25 €


Freistellungsauftrag

Keine Abgeltungsteuer

Käufe bis 2009

Gewinne/Verluste seit 2009

Geringes Einkommen

Kirchensteuer

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