Die Abgeltungsteuer kommt.

Wir müssen miteinander reden.

Geringes Einkommen

Wenn Ihr Nettoeinkommen bis ca.15000 € jährlich beträgt, ist Ihr persönlicher Steuersatz in der Regel niedriger als 25 %.

Die seit 2009 erzielten Erträge und Gewinne aus Kapitalanlagen können dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert werden, soweit sie die Freibeträge von 801 € bei Ledigen/1602 € bei Verheirateten übersteigen.

Beispiel: (ohne Kirchensteuer)  
Nettoeinkommen (ledig) jährlich
10000,00 €
persönlicher Steuersatz ca. 18 %,
   
Kapitalerträge (zusätzlich)
1000,00 €
./.Sparerpauschbetrag
801,00 €
 
zu versteuern
199,00 €
   
persönlicher Steuersatz 18 %
35,82 €
5,5 % SolZ von 35,82 €
1,97 €
 
gesamte Abgeltungsteuer
37,79 €
   
 
Ertrag nach Steuern
962,21 €

Die in diesem Beispiel bereits abgeführte Abgeltungsteuer von 49,75 € (25 % von 199 €) zzgl. 2,74 € SolZ (5,5 % von 49,75 €) wird bei der Einkommensteuererklärung mit der tatsächlich zu zahlenden Steuer verrechnet. Demnach würden 14,70 € wieder erstattet.