
Die Abgeltungsteuer kommt.
Wir müssen miteinander reden.
Geringes Einkommen
Wenn Ihr Nettoeinkommen bis ca.15000 € jährlich beträgt, ist Ihr persönlicher Steuersatz in der Regel niedriger als 25 %.
Die seit 2009 erzielten Erträge und Gewinne aus Kapitalanlagen können dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert werden, soweit sie die Freibeträge von 801 € bei Ledigen/1602 € bei Verheirateten übersteigen.
| Beispiel: (ohne Kirchensteuer) | |
| Nettoeinkommen (ledig) jährlich |
10000,00 € |
| persönlicher Steuersatz ca. 18 %, | |
| Kapitalerträge (zusätzlich) |
1000,00 € |
| ./.Sparerpauschbetrag |
801,00 € |
| zu versteuern |
199,00 € |
| persönlicher Steuersatz 18 % |
35,82 € |
| 5,5 % SolZ von 35,82 € |
1,97 € |
| gesamte Abgeltungsteuer |
37,79 € |
| Ertrag nach Steuern |
962,21 € |
Die in diesem Beispiel bereits abgeführte Abgeltungsteuer von 49,75 € (25 % von 199 €) zzgl. 2,74 € SolZ (5,5 % von 49,75 €) wird bei der Einkommensteuererklärung mit der tatsächlich zu zahlenden Steuer verrechnet. Demnach würden 14,70 € wieder erstattet.